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   VG Magdeburg, 08.06.2023 - 6 A 159/22 MD   

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VG Magdeburg, 08.06.2023 - 6 A 159/22 MD (https://dejure.org/2023,19868)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 08.06.2023 - 6 A 159/22 MD (https://dejure.org/2023,19868)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 08. Juni 2023 - 6 A 159/22 MD (https://dejure.org/2023,19868)
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  • VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 14 K 12.01412

    Eine Änderung der Einkommensverhältnisse tritt im Falle einer rückwirkenden

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2023 - 6 A 159/22
    Darüber hinaus kann es - z. B. bei Gründung, Aufgabe oder Veräußerung einer Geschäftsstelle - lediglich zu verkürzten Gewinnermittlungszeiträumen, sog. Rumpfwirtschaftsjahren, kommen (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 18. April 2013 - AN 14 K 12.01412 -, juris Rn. 42).

    Diese Abweichung hat im Falle einer rückwirkenden Einkommenserhöhung zur Folge, dass die Änderung des Gesamteinkommens - unabhängig vom tatsächlichen Zufluss - ebenfalls rückwirkend als Änderung gilt (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 18. April 2013 - AN 14 K 12.01412 -, juris Rn. 47 ff.).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2023 - 6 A 159/22
    Zudem darf kein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung vorliegen (so schon BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BVG 1/51 (NJW 1951, 877)).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 5 C 4.01

    Einnahmenerhöhung, keine Aufhebung der Wohngeldbewilligung für die Vergangenheit

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2023 - 6 A 159/22
    § 27 WoGG stellt insofern eine Spezialvorschrift zu den allgemeinen Vorschriften der § 45 ff. SGB X dar, sodass insbesondere die Regelung des § 48 SGB X über die Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse nicht anwendbar ist (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 5 C 4/01 -, BVerwGE 116, 161-168 Rn. 24; Sächsisches OVG, Urteil vom 12. März 2019 - 4 A 584/17 -, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 23.11.2017 - 4 A 627/17

    Wohngeld; Neufestsetzung; Gesamteinkommen; Erhöhung

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2023 - 6 A 159/22
    Bei der Ermittlung des neuen Jahreseinkommens sind deshalb die Einkünfte zugrunde zu legen, die nach den in diesem Zeitpunkt bekannten neuen Informationen hinsichtlich eines fiktiven künftigen Bewilligungszeitraum zu erwarten sind (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. November 2017 - 4 A 627/17, BeckRS 2017, 135392).
  • BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18

    Beschränkung der Befugnis zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2023 - 6 A 159/22
    Diese Norm gilt über das Zivilrecht hinaus als allgemeiner Grundsatz auch im öffentlichen Recht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 4 B 28/18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 12.03.2019 - 4 A 584/17

    Änderung; Bewilligungszeitraum; Kindergeld

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2023 - 6 A 159/22
    § 27 WoGG stellt insofern eine Spezialvorschrift zu den allgemeinen Vorschriften der § 45 ff. SGB X dar, sodass insbesondere die Regelung des § 48 SGB X über die Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse nicht anwendbar ist (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 5 C 4/01 -, BVerwGE 116, 161-168 Rn. 24; Sächsisches OVG, Urteil vom 12. März 2019 - 4 A 584/17 -, juris Rn. 22).
  • VG Gera, 25.01.2023 - 6 K 1293/22

    Ausbildungsförderung; Förderanspruch nach Wechsel des Studiengangs; Verlängerung

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2023 - 6 A 159/22
    Erforderlich ist zur Feststellung eines Verstoßes gegen den Grundsatz eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, die zu dem Ergebnis führen muss, dass das Verhalten eines Beteiligten grob unbillig und mit den Anforderungen der Gerechtigkeit nicht mehr vereinbart ist, sodass es schlechterdings unvertretbar wäre, an dem "an sich" bestehenden Ergebnis einer rechtlichen Prüfung festzuhalten (vgl. VG Halle (Saale), Urteil vom 20. November 2018 - 6 A 398/15 -, juris Rn. 51; HK-BGB/Reiner Schulze, 11. Aufl. 2021, BGB § 242 Rn. 22).In der Rechtsprechung haben sich zur Konkretisierung des Grundsatzes verschiedene Fallkonstellationen herausgebildet, nämlich das Verbot widersprüchlichen Verhaltens, die Verwirkung und das Verbot unzulässiger Rechtausübung (vgl. VG Gera, Urteil vom 25. Januar 2023, 6 K 1293/22 Ge,- juris Rn. 105).
  • VG Minden, 10.06.2020 - 6 K 416/19
    Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2023 - 6 A 159/22
    Er bezieht sich auf die zeitliche Komponente der Erheblichkeit von Einkommensänderungen, wohingegen die quantitative Erheblichkeit mit 15 % des Vergleichswertes zur ursprünglich angenommenen Prognose gesetzlich bereits in § 27 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 WoGG normiert ist (vgl. VG Minden, Urteil vom 10. Juni 2020 - 6 K 416/19 -, juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2023 - 12 A 436/21

    Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2023 - 6 A 159/22
    Die für die Änderungsentscheidung nach § 27 Abs. 2 WoGG feststehenden Tatsachen zur Einkommenshöhe ergeben sich mithin erst aus diesen Bescheiden (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Februar 2023 - 12 A 436/21 -, juris Rn. 14 f.).
  • VG Halle, 20.11.2018 - 6 A 398/15
    Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2023 - 6 A 159/22
    Erforderlich ist zur Feststellung eines Verstoßes gegen den Grundsatz eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, die zu dem Ergebnis führen muss, dass das Verhalten eines Beteiligten grob unbillig und mit den Anforderungen der Gerechtigkeit nicht mehr vereinbart ist, sodass es schlechterdings unvertretbar wäre, an dem "an sich" bestehenden Ergebnis einer rechtlichen Prüfung festzuhalten (vgl. VG Halle (Saale), Urteil vom 20. November 2018 - 6 A 398/15 -, juris Rn. 51; HK-BGB/Reiner Schulze, 11. Aufl. 2021, BGB § 242 Rn. 22).In der Rechtsprechung haben sich zur Konkretisierung des Grundsatzes verschiedene Fallkonstellationen herausgebildet, nämlich das Verbot widersprüchlichen Verhaltens, die Verwirkung und das Verbot unzulässiger Rechtausübung (vgl. VG Gera, Urteil vom 25. Januar 2023, 6 K 1293/22 Ge,- juris Rn. 105).
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